Sie haben Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl und Vertrauen. Die Gutachterkosten für Unfallgeschädigte werden von der gegnerischen Versicherung abgedeckt. Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens sollte schon aus Gründen der Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe in Ihrem eigenen Interesse liegen.
Zu unseren Aufgaben zählen:
-Ermittlung der Schadenshöhe
-Beweissicherung
-Ermittlung Minderwert
-Ermittlung Restwert
-Beratung