Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung – Ihre Mobilität bleibt gesichert
Nach einem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für einen Mietwagen – entweder für die Dauer der Reparatur oder bei einem Totalschaden bis zu 14 Tage lang während der Wiederbeschaffung.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, etwa weil Sie ein Zweitfahrzeug besitzen oder nur selten fahren, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung für den Ausfall Ihres Fahrzeugs.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich:
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nach der voraussichtlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer
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und nach der Einstufung Ihres Fahrzeugs gemäß Nutzungsausfalltabelle (wird im Gutachten festgelegt)
Wichtig:
Die Nutzungsausfallentschädigung wird nur gezahlt, wenn Sie den Reparaturnachweis vorlegen oder im Totalschadenfall den Kauf eines Ersatzfahrzeugs belegen – zum Beispiel durch Kopie der neuen Fahrzeugpapiere an die Versicherung oder über Ihren Anwalt.
Info-Box: Ihre Optionen nach einem Unfall
1. Mietwagen:
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Kostenübernahme durch gegnerische Versicherung
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Während Reparatur oder Wiederbeschaffung (max. 14 Tage bei Totalschaden)
2. Nutzungsausfallentschädigung:
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Geld statt Mietwagen
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Voraussetzung: Reparaturnachweis oder Nachweis über Neukauf
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Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfallzeit (laut Nutzungsausfalltabelle)
Wichtig:
Der Anspruch besteht nur bei vollständiger und nachvollziehbarer Dokumentation – etwa durch neue Fahrzeugpapiere oder Werkstattrechnung.