Wertminderung am Fahrzeug: Ihre Ansprüche nach einem Unfall

Wertminderung nach dem Unfall – oft übersehen, aber erstattungsfähig

Wertminderung nach einem Unfall – ein erstattungsfähiger Schaden

Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfallschaden an Wert verliert – trotz sach- und fachgerechter Reparatur – spricht man von einer merkantilen Wertminderung. Das bedeutet: Beim späteren Verkauf wird in der Regel ein geringerer Preis erzielt als bei einem unfallfreien Fahrzeug.

Dieser theoretische Wertverlust ist ein anerkannter Schaden und wird von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Die Höhe der Wertminderung wird im Gutachten gesondert ermittelt und dokumentiert.

Zur Berechnung nutzen wir verschiedene anerkannte Modelle – je nach Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung und Schadenumfang, darunter:

  • Hamburger Modell

  • Ruhkopf/Sahm

  • Halbgewachs

  • BVSK

  • MFM

    1. DVGT

Durch die Anwendung mehrerer Berechnungsmethoden stellen wir sicher, dass die Wertminderung realistisch und nachvollziehbar ermittelt wird – und Sie keinen finanziellen Nachteil erleiden.

Hinweis: Die Wertminderung wird häufig bei der Schadensregulierung übersehen oder zu niedrig angesetzt. Wir achten darauf, dass Ihr Anspruch vollständig berücksichtigt wird.

Wichtig zu wissen

Auch bei fachgerechter Reparatur verliert Ihr Fahrzeug durch einen Unfallschaden an Marktwert. Die sogenannte merkantile Wertminderung ist ein erstattungsfähiger Schaden. Wir berechnen diesen Verlust präzise und unabhängig – basierend auf bewährten Modellen wie BVSK, MFM, Halbgewachs u. v. m.

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