Wiederbeschaffungswert – Die entscheidende Größe bei einem Totalschaden

Es gehört zu unseren Aufgaben, eine individuelle und marktgerechte Bewertung des Fahrzeuges und seiner Sonderausstattungen durchzuführen. Dieser wird unter Zuhilfenahme des Stichtages bestimmt. Die regionale Marktübersicht ist eine gute Gelegenheit, dies zu bestimmen. Hierzu nehmen wir die Inserate in den regionalen Zeitungen oder im Internet und die Händlerangebote in der Region genauer unter die Lupe.


Maßgebliche Faktoren:

  • Erstzulassung
  • Fahrleistung
  • Sonderausstattung
  • Aufwendungen
  • Wertmindernde Faktoren
  • Verwendungszweck
  • Vorbesitzer
  • Marktgängigkeit
  • Altschäden

Der Wiederbeschaffungswert passt sich den Kosten der Wiederbeschaffung eines wirtschaftlich und technisch gleichwertigen Kraftfahrzeuges an. Der Zeitwert ist hier nicht maßgeblich, den der Eigentümer beim Verkauf erzielt hätte, sondern der beim Kauf tatsächlich anfallende Betrag. Dieser liegt zwischen 15 – 20 % über dem Zeitwert, aufgrund der Händlerspanne.

Ebenso sollte die darin enthaltene Umsatzsteuer angegeben werden. Denn die Umsatzsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich anfällt.

Es gibt drei Besteuerungsarten:

Regelsteuersatz

Gültig für gewerblich genutzte Sonderfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, PKW des Luxussegments und Fahrzeuge bis zu einem Alter von 3 Jahren.

Differenzsteuersatz

Dieser beträgt 2,4 % und umfasst alle anderen Fahrzeuge und ab einem Fahrzeugalter von 3 Jahren.

Steuerneutral

Also, es fällt kein Steuer an. Dies umfasst ältere Fahrzeuge, die nur noch auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt zu ergattern sind.

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