Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele die Frage: Wer übernimmt die Abschleppkosten – die Versicherung, der Unfallverursacher oder ich selbst? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als unabhängige Kfz-Gutachter in Bayern erklären wir dir, was erlaubt ist und worauf du achten musst.
Wann übernimmt die Versicherung die Abschleppkosten?
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Abschleppkosten – sofern sie notwendig und angemessen sind. Wichtig ist:
Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit
Das Abschleppen war unmittelbar nach dem Unfall erforderlich
Die Kosten sind ortsüblich und nicht überhöht
👉 Tipp: Lasse dir eine Rechnung geben und notiere den Standort sowie den Zustand deines Fahrzeugs.
Welche Rechte hast du als Geschädigter?
Als Unfallgeschädigter hast du das Recht, einen Abschleppdienst deiner Wahl zu beauftragen – du musst nicht auf Anweisungen der Versicherung hören. Auch die Wahl der Werkstatt und des Gutachters liegt bei dir.
💡 Hinweis: Wir unterstützen dich gerne mit einem unabhängigen Gutachten, das die Notwendigkeit des Abschleppens dokumentiert.
Achtung bei unrechtmäßigem Abschleppen
Wurde dein Fahrzeug ohne dein Wissen abgeschleppt (z. B. durch private Firmen), können die Kosten überhöht sein. In diesem Fall solltest du:
Die Rechtmäßigkeit prüfen lassen
Keine überhasteten Zahlungen leisten
Im Zweifel rechtlichen Rat einholen
Fazit
Die Abschleppkosten nach einem Unfall müssen nicht immer von dir getragen werden. Wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, hast du klare Rechte. Als erfahrene Kfz-Gutachter in Bayern stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite – neutral, unabhängig und auf deiner Seite.
👉 Fragen? Kontaktiere uns direkt für eine kostenlose Ersteinschätzung.