Freier und unabhängiger Gutachter deiner Wahl

Sie haben Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl und Vertrauen. Die Gutachterkosten für Unfallgeschädigte werden von der gegnerischen Versicherung abgedeckt. Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens sollte schon aus Gründen der Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe in Ihrem eigenen Interesse liegen.

Zu unseren Aufgaben zählen:

-Ermittlung der Schadenshöhe
-Beweissicherung
-Ermittlung Minderwert
-Ermittlung Restwert
-Beratung

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