Nutzungsausfallentschädigung – wenn Nutzungsmöglichkeit ausfällt

Nutzungsausfallentschädigung: Ihr Anspruch bei Fahrzeugausfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparatur oder Totalschaden nicht nutzbar ist und Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.​

Voraussetzungen:

  • Ihr Fahrzeug ist unfallbedingt nicht fahrbereit.

  • Sie verzichten auf einen Mietwagen während der Ausfallzeit.

  • Ein klarer Nutzungswille ist erkennbar.

  • Es steht kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung.


Höhe der Entschädigung:

Die Entschädigung wird anhand der Nutzungsausfalltabelle berechnet und variiert je nach Fahrzeugtyp und -klasse. Die Tagessätze liegen zwischen 23 € und 175 €, abhängig von Modell, Ausstattung und Alter Ihres Fahrzeugs.

Dauer der Entschädigung:

Die Nutzungsausfallentschädigung wird für die Dauer der Reparatur oder, im Falle eines Totalschadens, für die Zeit der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs gewährt.

Wichtige Hinweise:

  • Ein Kfz-Gutachten ist erforderlich, um die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit zu dokumentieren.

  • Bei fiktiver Abrechnung (ohne tatsächliche Reparatur) benötigen Sie eine Reparaturbestätigung, um den Anspruch geltend zu machen.

  • Die Entschädigung wird in der Regel für maximal 14 Tage gewährt.


Unser Service für Sie:

Als erfahrene Kfz-Gutachter in Bayern unterstützen wir Sie bei der Erstellung des notwendigen Gutachtens und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.

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