Reparaturkosten bei einem Kfz Unfall

Kurz erklärt:

Von einem Reparaturschaden spricht man, wenn die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht überschreiten. In diesem Fall ist eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll und möglich.

Was versteht man unter Reparaturkosten?

Reparaturkosten umfassen sämtliche Aufwendungen, die erforderlich sind, um ein unfallbeschädigtes Fahrzeug sach- und fachgerecht in den Zustand vor dem Unfall zurückzuversetzen. Die Ermittlung erfolgt in der Regel auf Basis eines Kfz-Gutachtens oder – bei sehr geringen Schäden – eines Kostenvoranschlags.

Zu den Reparaturkosten zählen unter anderem:

  • Arbeitskosten (Lohnkosten)
  • Ersatzteilkosten
  • Lackierkosten
  • Verbringungskosten
  • UPE-Aufschläge (falls regional üblich)
  • ggf. Kalibrier- und Einstellarbeiten

Die Kalkulation erfolgt nach Herstellervorgaben und unter Berücksichtigung marktüblicher Stundenverrechnungssätze.

Reparaturschaden vs. wirtschaftlicher Totalschaden

Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn:

Reparaturkosten ≤ Wiederbeschaffungswert

Demgegenüber spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Die genaue Abgrenzung ist entscheidend, da sie direkten Einfluss auf die Art der Schadenabrechnung hat.

Wie werden die Reparaturkosten ermittelt?

Die Reparaturkosten werden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter ermittelt. Dabei erfolgt eine detaillierte Schadenaufnahme inklusive:

  • Sichtprüfung
  • ggf. Zerlegehinweise
  • Prüfung auf verdeckte Schäden
  • technische Bewertung der Reparaturfähigkeit
  • Anschließend wird eine kalkulatorische Reparaturkostenberechnung erstellt, meist mithilfe anerkannter Kalkulationssysteme (z. B. Audatex oder DAT).

Reparaturkosten und Schadenabrechnung
Konkrete Abrechnung

Bei der konkreten Abrechnung lässt der Geschädigte das Fahrzeug reparieren und reicht die Reparaturrechnung bei der Versicherung ein. Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.

Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung erfolgt keine Reparatur. Die Abrechnung basiert auf den kalkulierten Reparaturkosten aus dem Gutachten.
Hierbei gelten bestimmte Einschränkungen, z. B. bei der Erstattung von Mehrwertsteuer.

Welche Rolle spielt der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, welcher Betrag erforderlich ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben. Er bildet die wirtschaftliche Vergleichsgröße für die Reparaturkosten.

Solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten, liegt ein Reparaturschaden vor.

Warum ist ein Kfz-Gutachten bei Reparaturkosten wichtig?

Ein professionelles Kfz-Gutachten stellt sicher, dass:

  • alle reparaturrelevanten Schäden erfasst werden
  • keine Kostenpositionen übersehen werden
  • die Reparaturkosten realistisch und nachvollziehbar kalkuliert sind
  • eine korrekte Schadenabrechnung gegenüber der Versicherung möglich ist

Ohne Gutachten besteht das Risiko, dass Reparaturkosten zu niedrig angesetzt oder gekürzt werden.

Wer trägt die Reparaturkosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Der Geschädigte hat dabei das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.

Zusammenfassung:

  • Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen
  • Reparaturkosten werden durch ein Kfz-Gutachten ermittelt
  • Sie bilden die Grundlage für die Schadenabrechnung
  • Ein Gutachten schützt vor Kürzungen und Fehleinschätzungen

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